Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort auf den Balearen haben,
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WAS IST DIE ERMÄßIGUNG FÜR ANSÄSSIGE? In unserem Fall handelt es sich um eine Ermäßigung, die auf die Transportpreise von Passagieren für Überfahrten zwischen den Balearen und zwischen den Balearen und dem spanischen Festland anwendbar sind.
WER KANN DIESE ERMÄßIGUNG IN ANSPRUCH NEHMEN? Spanische Staatsbürger, die auf den Balearen wohnhaft sind.
Staatsbürger der EU-Mitgliedsstaaten, die auf den Balearen wohnhaft sind.
WELCHE DOKUMENTATION MUSS VORGELEGT WERDEN, UM DIESE ERMÄßIGUNG IN ANSPRUCH NEHMEN ZU KÖNNEN? Wenn Sie spanischer Staatsbürger sind, müssen Sie eine FOTOKOPIE IHRES PERSONALAUSWEISES vorlegen, aus der Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort auf den Balearen ersichtlich wird.
Sollte dieser Wohnsitz nicht aus dem Personalausweis hervorgehen, muss eine REISEWOHN-BESCHEINIGUNG (CERTIFICADO DE RESIDENCIA PARA VIAJAR)) durch das Rathaus der balearischen Stadt ausgestellt werden, in der er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Staatsbürger der EU-Mitgliedsstaaten müssen eine FOTOKOPIE IHRER AUFENTHALTSGENEHMIGUNG vorlegen, aus der der gewöhnliche Aufenthaltsort auf den Balearen ersichtlich wird Sollte dieser Wohnsitz hieraus nicht hervorgehen, muss eine REISEWOHNBESCHEINIGUNG (CERTIFICADO DE RESIDENCIA PARA VIAJAR) durch das Rathaus der balearischen Stadt ausgestellt werden, in der die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Die vorgelegte Dokumentation verbleibt in jedem Falle im Besitz des Unternehmens.
WANN MUSS DIESE DOKUMENTATION VORGELEGT WERDEN? Die Vorlage der besagten Dokumentation ist bei Kauf des Fahrscheins vorzulegen und laut Gesetz (KÖNIGLICHES DEKRET 1316 / 2001, veröffentlicht im Staatsanzeiger Nr. 300 vom 15. Dezember) unbedingt verpflichtend.